1.08.08 um 14:11 von Backenzahn
Wer Arbeitslosengeld II bezieht und Zahnärtzlich versorgt werden muss, kann davon ausgehen, dass die Allgemeinen Krankenkassen eine Regelversorgung im vollen Umfang begleichen. Dennoch begleichen Krankenkassen nur noch die Regelversorgung auf der Grundlage der festgestellten Behandlungskosten, die 2006 festgelegt worden sind.

Bilderrätsel
Das Wohl seiner Bürger ist dem Staat wichiger als Geld!
Was muss beachtet werden? : … weiter zur zitierten Webseitel www.gegen-hartz.de
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